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Veranstaltungen
| Veranstalter |
TÜV NORD Akademie |
| Ort |
Hamburg |
| Email |
choernke@tuev-nord.de |
| Telefon |
040 8557-2920 |
| Fax |
040 8557-2958 |
| Website |
http://seminarsuche.tuev-nord.de/details.jsp;jsessionid=ED73D8874B2D212258334CD1430F75EB?Marke=134715&A_OUTPUTSIZE=5&T_OUTPUTSIZE=5&Z_OUTPUTSIZE=5&SQL_VER.VER_ID@V@=347570 |
| Thema |
Arbeitnehmerdatenschutz 2010 |
| Inhalt |
Bestandsaufnahme und aktuelle Entwicklungen
Zahlreiche Fälle unzulässiger und teilweiser krimineller Datenverarbeitungen haben zu Konsequenzen und zu diversen gesetzlichen Änderungen im Datenschutzrecht in 2009 geführt. Es ist Zeit für eine erste Bestandsaufnahme:
Im Vordergrund steht der seit dem 1.9.2009 wirksame § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der zu zahlreichen Auslegungsschwierigkeiten führt. Wo verlaufen die Grenzen einer zulässigen Überwachung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Straftaten. Wie ist das Verhältnis zu den verschiedenen außerhalb des BDSG normierten Compliancepflichten eines Unternehmens. Die Fachtagung versucht eine Annäherung zwischen verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln, optimierten Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und aufsichtbehördlichen Positionen.
Internationale Konzerne gehen dazu über, die Qualifikationsmerkmale in Skilldatenbanken zu erfassen und sie für angeschlossene Konzernunternehmen z.B. im Rahme der Zusammenstellung internationaler Projektgruppen verfügbar zu halten. Die Tagung nimmt die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
Zum 1.9.2009 wurde zudem der betriebliche Datenschutzbeauftragte mit einem gesetzlichen Kündigungsschutz ausgestattet. Seine Reichweite soll im Einzelnen beleuchtet werden, insbesondere die Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Teilkündigung und die Möglichkeit von Befristungen im Amt des Datenschutzbeauftragten.
Für Aufsehen haben daneben einige Fälle der Erhebung von Bewerberdaten oder Mitarbeiterdaten etwa im Wege von Blutuntersuchungen, Abfragen in social networks oder Testverfahren wie Potenzialanalysen gesorgt. Derartige Erhebungen von Bewerberdaten erfolgen regelmäßig auf der Grundlage von Einwilligungen der Mitarbeiter. Erfüllen sie die Anforderungen einer freien Entscheidung des Bewerbers? Darf das Internet routinemäßig von Arbeitgebern nach Informationen über Beschäftigte durchsucht werden?
Neue Vorschriften gilt es im Zusammenhang mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) für Arbeitgeber zu beachten. Diesbezüglich ergeben sich datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen zur Zulässigkeit derart umfassender Meldepflichten der Arbeitgeber zu sämtlichen Arbeitnehmern u.a. zum Stichwort "Vorratsdatenspeicherung".
Nach erfolgter Bundestagswahl hat die Regierungskoalition eine umfassendere Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz angekündigt. Die Fachtagung gibt den aktuellen Bearbeitungsstand zu diesem Thema wieder.
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| Referenten |
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| Datum |
16.09.2010
- 17.09.2010 |
| Preis |
860,- € zzgl. MwSt. |
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