Der Satz „Wissen Sie schon, dass jeder neue BMW X 5 ein halber Saarländer ist?“ ist keine Werbung
Wer in Saarbrücken Behörden oder Gerichte anruft, gelangt zum Saarland Servicedienst (Zentraler Telefondienst der Landesverwaltung). Dort erhält man in der Warteschleife Informationen zu den Diensten des Landes, bevor man dann die konkrete Stelle erreicht oder an sie weiterverbunden wird. In dieser Warteschleife hieß es unter anderem auch „Wissen Sie schon, dass jeder neue BMW X 5 ein halber Saarländer ist?“. Ein Kläger wünschte Unterlassung, weil er nun bei einem Anruf beim Amtsgericht nicht nur staatliche Informationen, sondern auch private Werbung erhalte.
Das sei keine Werbung für BMW, so entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes (1 K 121/16, Pressemeldung). Die Maßnahmen in der Telefonwarteschleife seien Botschaften des Saarland-Marketings zum Zwecke der Förderung des Wirtschaftsstandortes, es ginge nicht um absatzfördernde Maßnahmen eines Unternehmens. Die Interessen des Klägers, von diesen Botschaften frei zu bleiben, würden das berechtigte Darstellungsinteresse der saarländischen Regierung nicht überwiegen. Der Kläger sei außerdem nicht alternativlos auf die Anrufe beim Amtsgericht angewiesen. Die Inhalte der Warteschleifen stellten somit keinen Eingriff in die geschützte Privatsphäre und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers dar.
Die Begründung liegt im Volltext noch nicht vor. Der Kläger kündigte Berufung an.
(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)