Autonomes Fahren: Ethikkommission erteilt Absage an Trial-and-Error-Regelung des Straßenverkehrsgese
Die seit Oktober 2016 tagende Ethikkommission des Verkehrsministeriums unter Vorsitz des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio hat ihren Bericht vorgelegt. Er wurde vom Verkehrsminister dankend angenommen und als „Leitlinien zum automatisierten Fahren“ bezeichnet.
Bezeichnend für uns Datenschützer sind die Aussagen zu den personenbezogenen Daten: „Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).“
Im Bericht heißt es dazu zunächst noch sehr ausgleichend: „Beim automatisierten und vernetzten Fahren bedarf es somit eines innovationsfreundlichen Datenschutzes sowie datenschutzfreundlicher Innovationen.“
Doch dann wird klar, dass es ohne gesetzliche Regulierung nicht geht: „Sofern jedoch die Datennutzung und Datenverarbeitung nicht mehr klar für den Fahrer erkennbar ist und somit seiner Entscheidung entzogen wird, muss der Staat seinem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag nachkommen und ein angemessenes und erforderliches Schutzniveau für den Bürger hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten sicherstellen.“
Der gesamte Bericht findet sich unter www.siehe.eu/da782. Aussagen von di Fabio im Video unter www.siehe.eu/da781. Bemerkenswert ist diese Ausrichtung auch deshalb, weil gegenwärtig mit Rücksicht auf Zukunftsinnovationen ein Trend besteht, den Datenschutz als zukunftsfeindlich hinzustellen.
(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)