DSGVO und neues BDSG: Broschüre der BfDI online
Die DSGVO und das neue BDSG muss der Datenschutzbeauftragte in den Händen halten, um damit zu arbeiten. Zwar werden wir Datenschutzbeauftragte vielfach gleich den Onlinetext nutzen. Doch bei der Arbeit hilft es ungemein, neben dem Arbeitsbildschirm auch einen gedruckten Text zur Verfügung zu haben, der vielleicht an besonders wichtigen Gesetzesstellen auch markiert ist.
Gut, dass nun beide Gesetze mit Erläuterung einfach so bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff bestellbar sind. Die Broschüre (online abrufbar) enthält neben den Gesetzestexten gut 20 Seiten Einführung in die DSGVO und das neue BDSG.
Sie eignet sich damit zwar nicht als Checkliste für die Geschäftsleitung, kann jedoch als allgemeine Datenschutzinformation an verschiedenen Stellen im Unternehmen nutzbringend eingesetzt werden.
(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)