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Dr. Alexander Golland

Geschenke aus Berlin und Brüssel (nicht nur zu Weihnachten)


Das – auch aus Datenschutzsicht – hochturbulente Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Blicken wir zurück: TTDSG in Kraft, TMG und TKG reformiert, DID-RL umgesetzt, IT-SiG 2.0 in Kraft. Wem diese Abkürzungen nicht genug sind, dem sei ein Blick nach vorn empfohlen: ePrivacy-VO im Trilog, DGA, DMA und DSA im Entwurf. MfG, mit freundlichen Grüßen – Ihre Gesetzgeber!


Wer 2018 glaubte, die DSGVO sei der „große Paukenschlag“, wird seine Einschätzung nicht revidieren, jedoch relativieren müssen. Man fühlt sich an Tschaikowskys berühmte Ouvertüre 1812 erinnert, bei der Hörer zunächst mit vereinzelten Kanonenschlägen konfrontiert sind, bevor die Kanonen in einem kaum endenden Stakkato den Triumpf der russischen Truppen über das napoleonische Heer ankündigen. Und so bleibt auch die DSGVO nicht allein – der europäische Gesetzgeber schießt zahlreiche schlagkräftige Verordnungen hinterher. Wir sind in einer Zeit, in der sich nicht nur Technologien weiterentwickeln, sondern auch deutscher und europäischer Gesetzgeber ihre Bemühungen um Regulierung des „digitalen Raums“ intensivieren und ihre Schüsse immer häufiger auf Google, Facebook & Co. abfeuern. Ob dieser Kampf einen Sieger haben kann? Man weiß es nicht.


Ach, Sie haben vom Data Governance Act (DGA), vom Digital Markets Act (DMA) oder vom Digital Services Act (DSA) noch nichts gehört? Keine Sorge: Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes werden schon dafür sorgen, dass sich die neuen Vorgaben aus Brüssel herumsprechen.


Wenige Stunden, bevor das Heft, das Sie nun in den Händen halten, in den Druck ging, erhielten wir ein weiteres Geschenk aus Berlin: Die künftige Ampelkoalition stellte ihren Koalitionsvertrag vor. Das Kapitel zu Digitalisierungsthemen startet mit dem Satz „Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch.“ Dem kann man nur zustimmen. Diesem initialen Statement folgen seitenlange, gut klingende Ausführungen zu Infrastrukturen, Datennutzung und Datenzugang. Ob sich diese als hohle Phrasen herausstellen oder ob – und vor allem: wie und wie schnell – die künftige Regierung ihre Vorstellungen umsetzen kann, wird sich zeigen.


Ein kurzer Blick auf die Themen Datenschutz und Datensicherheit: Die kürzlich mit dem IT-SiG 2.0 und dem TTDSG erweiterten Kompetenzen von BSI und BfDI sollen weiter gestärkt werden. Die bislang nicht gesetzlich konturierte Datenschutzkonferenz soll durch Änderung des BDSG institutionalisiert werden, auch der Beschäftigtendatenschutz soll überarbeitet werden. Die Bundesregierung will sich nicht nur bei DMA und DSA einbringen, sondern auch auf eine zügige Verabschiedung der ePrivacy-VO hinwirken. Man will sich zudem für ein „ambitioniertes Abkommen mit den USA“ zur Legitimierung internationaler Datentransfers einsetzen. Über manche Formulierungen stolpert man jedoch: So will die designierte Regierung z.B. die „Strafbarkeit rechtswidriger De-anonymisierung“ einführen. Nicht die einzige Passage, die Fragezeichen hinterlässt.


Wir werden diese und weitere Themen im kommenden Jahr für Sie aufbereiten. Nun aber wünsche ich Ihnen im Namen der gesamten Redaktion nicht nur eine unterhaltsame Lektüre, sondern auch ein frohes Fest, ein paar erholsame Tage sowie einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2022!


Ihr

Alexander Golland



Dieser Beitrag erschien als Editorial in der Ausgabe 12/2021 des Datenschutz-Berater.

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