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  • Redaktion

Gesundheits-Apps: Regelung ist notwendig


Mobile Gesundheits-Apps sind nicht mehr nur etwas für Technikbegeisterte. Die Nutzung nimmt rasant zu. Wurde bei diesen Apps 2008 für den europäischen Markt noch ein Umsatzvolumen von 1 Mio. Euro be­rech­net, so prognostizieren neue Analysen für 2017 ein Volumen von 5,1 Mrd. Euro. Schon ca. 97.000 Ge­sund­heits-Apps sind über verschiedene Plattformen weltweit erhältlich.

Diese Anwendungen erfassen personenbezogene Gesundheitsdaten ihrer Nutzer und ermöglichen eine einfache Weitergabe dieser Daten vom Patient an medizinisches Pe

rsonal und auch an Versicherungen. Die Vorteile dieser Gesundheits-Apps sind kaum be­stritten. Da es hier allerdings immer um personenbe­zogene Gesundheitsdaten geht, muss klar sein, wie das Arztgeheimnis und der Datenschutz gewahrt bleiben. Der Nutzer erwartet hier einfach nur Schutz und möchte sich kaum mit den Details von Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus verschiedenen Ländern beschäftigen.

Bis heute bemühen sich deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden um Kontrolle. „Es gibt keinen TÜV oder keine Qualitätskontrolle, es gibt nur ein Medizinproduktegesetz, das eine Zertifizierung vorsieht“, sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Infor­ma­tionsfreiheit in Rheinland-Pfalz Professor Dieter Kugelmann. Teilweise zertifizieren sich Kugelmann zufolge aber die Hersteller selbst, es fehlen die Erkenntnisse darüber, ob die Kriterien der Überprüfung sich deutlich auf Daten- und Verbraucherschutz ausrichten.

Professor Dieter Kugelmann erwägt deshalb zusammen mit der Verbraucherzentrale Rhein­land Pfalz die Einführung eines Gütesiegels, das Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht wie auch technische Aspekte einer Prüfung unterzieht. Im Gegenzug wäre es laut Kugelmann möglich, das Medizinproduktegesetz auszuweiten und mehr Apps dort hereinzunehmen.

(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)


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