- Adrian Schneider
Stichwort des Monats: Artikel 13
Von Urhebern und Datenschutz
Wundern Sie sich nicht! Wenn dieser Tage große Demonstrationen gegen „Artikel 13“ durch Deutschlands Straßen ziehen, ist das kein Protest gegen Informationspflichten. Es geht ums Urheberrecht: Ein Entwurf der neuen Urheberrechtsrichtlinie sieht vor, dass Plattformanbieter für Inhalte ihrer Nutzer haften – wer nicht für jedes Katzenfoto auf seiner Plattform Lizenzen nachweisen kann, muss Inhalte filtern, um einer Haftung zu entgehen.
Was das nun mit dem Datenschutz zu tun hat, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kerber auf den Punkt gebracht: „Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden […] den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen“, ließ er im Februar verlautbaren.
Die Sorge: Technologie für zuverlässige Filter haben derzeit vor allem die großen Tech-Riesen aus den USA. Werden Plattformen zum Filtern verpflichtet, werden sie auf diese Technologie zurückgreifen müssen – und alle zu prüfenden Inhalte über die Server der US-Unternehmen leiten.
Der Glaube an die Technologie
Von der Hand zu weisen ist diese Sorge nicht. Auch Axel Voss, der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Initiative, berief sich in Interviews mehrfach auf Google, Facebook & Co. als Präzedenzfall für die technischen Möglichkeiten von Contentfiltern. Der Erfolg dieser Technologien basiert jedoch vor allem auf einem Faktor: Daten. Die Algorithmen der großen US-Firmen wurden mit gigantischen Massen an Daten über viele Jahre angelernt. Kleine Online-Plattformen werden schon deshalb nie einen gleichen Qualitätsstandard bei ihren Filtern erreichen.
Was bleibt ist also ein Rückgriff auf die Filter der Großen. Und das dürfte weder aus Sicht des Datenschutz- noch des Urheberrechts gewollt sein.