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  • Adrian Schneider

Stichwort des Monats: Künstliche Intelligenz


Hoffnungsträger Maschine

Was haben Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Steuererklärungen gemeinsam? Sie alle sollen nach dem Willen der Bundesregierung durch künstliche Intelligenz revolutioniert werden. Nicht weniger als einen „Schlüssel für Wachstum und Wohlstand“ versprach sich auch der Digitalgipfel des Bundeswirtschaftsministeriums Anfang Dezember von der Wundertechnologie.

In der Tat haben Technologien der künstlichen Intelligenz in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte erzielt. Es scheint kaum einen Industriezweig zu geben, der nicht wenigstens mit künstlicher Intelligenz experimentiert. Kein Wunder: Maschinen sind sehr viel besser als Menschen dazu geeignet, mit großen Datenmengen umzugehen und Korrelationen zu erkennen. Im Idealfall lassen sich so Erkenntnisse gewinnen, für die Erfahrung allein nicht genügt hätte.

Geld allein wird nicht reichen

Die Erforschung von „KI made in Germany“ soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig besser gefördert werden. Drei Milliarden Euro sollen bis 2025 in KI-Forschung fließen. Doch das allein wird nicht reichen.

Da ist zunächst das Problem mit den Daten: Künstliche Intelligenz benötigt Daten, mit denen Technologien entwickelt und Modelle trainiert werden können. Wer giftige Dieselfahrzeuge auf Autobahnen mit KI erkennen möchte, muss zunächst viele Bilder von Autos und Nummernschildern analysieren. Ob personenbezogen, urheberrechtlich geschützt, oder als Geschäftsgeheimnis qualifiziert – Daten sind in vielen Fällen rechtlich geschützt und dürfen nur in vergleichsweise engen Ausnahmen für KI-Entwicklung zweckentfremdet werden. Je nach Anwendungsfall kann das die Forschung massiv behindern oder gar ganz verhindern.

Gleichzeitig sind Maschinen zwar gut darin, Korrelationen und Muster zu erkennen. Von tatsächlichen Ursachen und Wirkungen verstehen sie jedoch nicht viel. Die Gefahren von Fehleinschätzungen und falschem Vertrauen in die Intelligenz der Maschine sind allgegenwärtig.

Auch diese Risiken beim Einsatz von KI sind rechtlich bisher nur vereinzelt geregelt, bspw. in Art. 22 DSGVO. Auch die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen werden bislang weitgehend rechtlich ignoriert.

Mit Geld allein wird sich KI daher nicht wesentlich vorantreiben lassen. Es bedarf vielmehr rechtlicher Reformen und gesellschaftlicher Debatten, in welchem Rahmen KI überhaupt erforscht und genutzt werden soll – jenseits pauschaler Verbote oder Freifahrtscheine.


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