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Dr. Carlo Piltz

Weiter, immer weiter – Datenschutz im Jahr 2020


Liebe Leserinnen und Leser,

wir starten in das Jahr 2020. Ohne große prophetische Kräfte zu besitzen, wird man davon ausgehen dürfen, dass auch dieses Jahr spannende Entwicklungen im Bereich Datenschutz für uns alle bereithalten wird. Die Bußgeldpraxis der deutschen, aber auch europäischen Behörden, steckt noch in den Kinderschuhen. Hier werden wir in 2020 sicherlich eine größere Anzahl an verhängten Bußgeldern, aber auch eine weitere Erhöhung der Beträge miterleben dürfen. Zudem wird es im Jahr 2020 sicherlich auch zu den ersten Gerichtsentscheidungen in Verfahren kommen, in denen sich Unternehmen gegen Bußgelder zur Wehr setzen. Es gilt, spannende und für die Praxis wichtige Fragen zu klären. Etwa, nach welchem Umsatz (einzelnes Unternehmen oder Konzern) sich das Bußgeld berechnet? Oder: gegen wen kann im Falle der gemeinsamen Verantwortlichkeit ein Bußgeld verhängt werden?

Daneben sollten wir nicht die generell bestehenden Unsicherheiten bei der Anwendung des (gar nicht mehr so) neuen Datenschutzrechts aus dem Auge verlieren. Als Berater von datenverarbeitenden Stellen obliegt meines Erachtens auch Ihnen und uns weiterhin die Aufgabe, die zum Teil doch starren und unbestimmten Vorgaben der DSGVO mit Leben zu füllen und den Datenschutz „auf die Straße zu bringen“.

Sicherlich werden die Behörden und hierbei entscheidend der Europäische Datenschutzausschuss auch in 2020 für uns alle relevante Leitlinien veröffentlichen.

Kurzum: uns dürfte auch in diesem Jahr nicht langweilig werden.

Bei all diesen Entwicklungen des Datenschutzrechts werden wir Sie weiterhin mit spannenden Informationen, Beiträgen und Umsetzungshilfen begleiten. Zudem freue ich mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr unsere Datenschutzkonferenz veranstalten. Diese findet vom 27. bis 29. April 2020 in Düsseldorf statt und wir konnten erneut Datenschutzexperten aus verschiedensten Bereichen als Vortragende gewinnen.

In dem aktuellen Heft finden Sie unter anderem eine Besprechung eines Urteils des Kammergerichts zu der Datenschutzerklärung von Google, einen Beitrag zu dem Unterschied zwischen dem berechtigten Interesse und dem Zweck der Verarbeitung und auch eine Analyse des Bußgeldkonzepts der Aufsichtsbehörden und dessen Anwendung. Daneben enthält dieses Heft eine Darstellung der Folgen des Brexit auf den Datenverkehr in Europa sowie auch eine Übersicht zu den entscheidenden Faktoren, die Bußgelder der deutschen Behörden (positiv als auch negativ) beeinflusst haben.

Ich freue mich auf ein weiteres spannendes Datenschutz-Jahr.

Ihr

Dr. Carlo Piltz

(Dieser Text ist als Editorial in der Ausgabe 01 / 2020 des Datenschutz-Berater erschienen)


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