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  • Redaktion

Muster zur Auftrags(daten)verarbeitung der bayerischen Aufsichtsbehörde


Endlich gibt es amtliche Klarheit für die Einschaltung von Dienstleistern mit Verarbeitung personen­bezo­ge­ner Daten. Das Bayerische Landesamt für Daten­schutz­aufsicht stellt ein Vertragsmuster zur Verfü­gung, das Unternehmen und Behörden nutzen können, wenn sie Dienstleister einsetzen, die mit per­sonenbezogenen Daten umgehen. Ein solcher Vertrag muss laut Datenschutz-Grundverordnung geschlossen werden.

Die bloße Zeichnung dieses Vertragsmusters schafft allerdings – wie auch bei anderen Mustern – noch nicht die notwendige Förmlichkeit für die Auftragsver­arbeitung. Der Nutzer muss die offenen Felder ausfül­len und sich insbesondere eine Formulierung für die Einschaltung von Unterauftragnehmern auswählen.

Fazit: Da gerade kleine und mittelständische Unter­neh­men bei Auftragsverar­bei­tungs­verträgen rechts­unsicher sind, kommt die neue Vorlage aus Ansbach wie gerufen.

(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)


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