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  • Tilman Herbrich

Ein Sturm zieht auf




Sehr geehrte Leserinnen und Leser,


„Die Europäer machen die Regeln und die anderen das Geschäft“ titelte der Spiegel zum Ende des Jahres in einer viel zitierten Wirtschaftskolumne. Der kommentierende Volkswirtschaftler mag sich nicht so recht mit dem Befund der Forschung anfreunden, wonach Brüssel global den regulatorischen Takt vorgibt und durch die „sanfte Macht des Binnenmarktes“ Unternehmen dazu bringt, hoffentlich hohe europäische Standards weltweit zu akzeptieren.


Werfen wir einen Blick in den Maschinenraum der Innovation: Technologiefolgenrecht, erdacht als aus- und abgewogener Schutzrahmen für Grundrechte auf Basis umfassender Risikofolgeabschätzung ist heute in zeitlicher Hinsicht zu oft ein Technologiefolgerecht, weil es bestehenden Entwicklungen hinterherläuft, wie ein Vermieter den Mietnomaden und damit seine Schutzfunktion immer seltener wahrnehmen kann. Die Zeiträume, in denen Technologien erfunden, in der Praxis getestet und zur Massenmarktreife geführt werden, haben sich derart verkürzt, dass Gesetzgeber weltweit unter zeitlichem Druck stehen, um sich einen regulatorischen Zugriff auf diese Technologien zu sichern und eventuell sogar wieder „vor die Welle“ zu gelangen. Europa spürt diesen Druck und handelt.


Was die Datenverarbeitung angeht, so schiebt die Europäische Union 2022 tatsächlich eine gewaltige Bugwelle vor sich her. Die oft kritisierte DSGVO, ein Produkt der frühen 2010er Jahre, erhält Verstärkung durch schlagkräftige Freunde. Das (wieder einmal) neue Schuldrecht, die Omnibus-Richtlinie, die Verbandsklagerichtlinie, der Digital Services Act, der Digital Markets Act, der Data Governance Act, der Data Act und nicht zuletzt der Artificial Intelligence Act sind in Form und Inhalt umfassende Reformen, die weltweit einzigartig sind.


Es ist ein Gebot der Vernunft, sich in diesem Wettbewerb an die Spitze zu stellen und auf konsistente Weise für einen weltweit vergleichbaren Rechtsrahmen zu sorgen, innerhalb dessen eine globale Gesellschaft funktionieren kann. Es ist eben nicht damit getan, im Wettbewerb der größten Wirtschaftsräume dieser Erde um attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen nur elastisch mitzuschwingen. Wie wenig Widerhall Initiativen erfahren, die von zaudernden Zuschauern am Rand der Globalisierung mit zarter Stimme eingeworfen werden, während auf dem Spielfeld andere Mannschaften das Finale lautstark unter sich ausmachen, müssen unsere europäischen Freunde aus dem Vereinigten Königreich gerade erfahren, deren durchaus bedenkenswerte Reformvorschläge in Sachen Daten- und Datenschutzregulierung weder in den USA noch im Rest Europas Gehör finden.


Das neue Jahr mit seinen regulatorischen Unwettern fordert von Rechtsanwendern eine stärkere europäische und globale Orientierung. Der Datenschutz-Berater wird auch in stürmischen Zeiten als Leuchtturm des Wissens und der Meinungen dafür sorgen, dass Sie nicht die Orientierung verlieren und jederzeit den Weg in sichere Häfen finden.


Ihr

Tilman Herbrich



Dieser Beitrag erschien als Editorial in der Ausgabe 01/2022 des Datenschutz-Berater.

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