Zurück in die Zukunft (Limited German Edition)
- Prof. Dr. Alexander Golland
- vor 10 Stunden
- 3 Min. Lesezeit

Prompten Sie noch? Willkommen im Jahr 2023. Der KI-Wahn hat die gesamte Gesellschaft erreicht: Bei wie viel °C friert eigentlich Wasser? Kann man sich an einer heißen Herdplatte verbrennen? Die KI weiß es, und ersetzt damit nicht nur das Googlen, sondern vielfach auch das Denken.
Doch ist das die herbeigesehnte Digitalisierung? Ich geriet kürzlich in Konflikt mit einer Behörde: Man habe meine Mail gelesen, bearbeite aber die (nicht formgebundene) Eingabe erst dann, wenn ich diese nochmals per Post/Fax einreiche. Monate später erhielt ich auf Nachfrage die Antwort, dass man nicht wisse, wann das Schreiben angekommen sei (Weihnachtszeit …), es nun aber ohnehin zu spät sei. Fortschrittlicher sind Datenschutzbehörden: Fast alle bieten inzwischen Online-Meldeformulare für Datenpannen an. Und doch wird verlangt, dass ich menschenlesbaren Text in Prosaform abfasse – den wieder ein Mensch lesen muss, um etwas abzufassen, das dann doch wieder von einer Maschine transportiert wird.
Inzwischen ist es ein kaum an Lächerlichkeit zu überbietendes Ping-Pong-Spiel geworden: Website-Betreiber generieren ihre Datenschutzerklärung in Microsoft Copilot. Betroffene lesen diese (mehr oder weniger) und generieren ihre Beschwerde mit ChatGPT. Die Datenschutzbehörden … ja, die lesen, während die Beschwerdezahlen durch die Decke gehen. Immerhin: Erste deutsche Datenschutzbehörden sind im Begriff, KI zur Erfassung von Beschwerden einzusetzen. Anwälte wiederum setzen Harvey zur Erfassung der Informationen ein und lassen Schriftsätze durch Claude formulieren. Und die Justiz? Ächzt unter der Arbeitsbelastung, während sie gleichzeitig Papierstapel über Flure schiebt.
Wieso nicht einfach Maschinen mit Maschinen kommunizieren lassen? Viele fürchten sich vor Nachteilen durch vollautomatisierte Prozesse. Ein Gedanke, der sich nicht zuletzt in einem – je nach Auslegung: anachronistischen – Art. 22 DSGVO manifestiert. Die Justiz der Zukunft ist jedoch kein Judge Dredd, der den nächstbesten Verkehrssünder mit einem Granatwerfer in die Luft jagt. Auch kein Terminator, der aus der Zukunft kommt und vermeintliche Querulanten mit einer Schrotflinte in Siebe verwandelt. Unser materielles Recht ist mit KI-Verordnung und allgemeinen Haftungsregeln hinreichend ausgestattet, KI-inhärenten Gefahren zu begegnen; der Rechtsweg ist gewährleistet.
Beispiel Datenschutzbeschwerde: Als Beschwerdeführer wäre es mir lieber, ich bekäme fünf Minuten nach digitaler Eingabe eine mit hoher Wahrscheinlichkeit richtige, formlose Einschätzung, als nach 18 Monaten per Post zu erfahren, die Aufsicht habe – warum auch immer – von der Verfolgung möglicher Verstöße abgesehen. Ob damit ein Sachbearbeiter zwei Minuten, drei Tage oder fünf Monate befasst war, ist mir egal, solange das Ergebnis passt. Notfalls kann ich noch immer dagegen vorgehen. Und der Sachbearbeiter kann sich einer sinnvollen Tätigkeit widmen, statt als menschliches Werkzeug zwischen mehreren Maschinen zu übersetzen. Die Angst vor der KI macht uns nicht zum Herrn über die KI, sondern zu ihrem Diener.
Der Mensch ist das Bottleneck – und ohne Not ständig mittendrin. Dabei könnte er sich auf das konzentrieren, was ihm am nächsten liegt: Die Wahrnehmung eigener oder fremder Interessen, etwa als Petent oder Anwalt, und die Entscheidung über fremde Interessen, etwa als Richter. Menschen werden dort gebraucht, wo es Menschlichkeit braucht. Ein System hingegen, in welchem der Mensch chronisch überlastet ist, ist nicht nur für die Beteiligten ungesund, sondern wird auch in der Tendenz unfairer. Wir müssen uns von dem Anspruch, jeden technischen Zwischenschritt ohne Anlass menschlich lesbar zu machen, lösen. KI nicht als Denkersatz, sondern zur Automatisierung einsetzen.
Die Menschheit hat Wandel in der Vergangenheit gut vollzogen, als sie von der Brieftaube über das Telegramm zur E-Mail fortgeschritten ist. Die Zukunft wartet nicht auf uns. Schreiten wir also voran.
Ihr
Alexander Golland
Dieser Beitrag erschien als Editorial in der Ausgabe 07-08/2026 des Datenschutz-Berater.




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