- Redaktion
Muster zur Auftrags(daten)verarbeitung der bayerischen Aufsichtsbehörde
Endlich gibt es amtliche Klarheit für die Einschaltung von Dienstleistern mit Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt ein Vertragsmuster zur Verfügung, das Unternehmen und Behörden nutzen können, wenn sie Dienstleister einsetzen, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Ein solcher Vertrag muss laut Datenschutz-Grundverordnung geschlossen werden.
Die bloße Zeichnung dieses Vertragsmusters schafft allerdings – wie auch bei anderen Mustern – noch nicht die notwendige Förmlichkeit für die Auftragsverarbeitung. Der Nutzer muss die offenen Felder ausfüllen und sich insbesondere eine Formulierung für die Einschaltung von Unterauftragnehmern auswählen.
Fazit: Da gerade kleine und mittelständische Unternehmen bei Auftragsverarbeitungsverträgen rechtsunsicher sind, kommt die neue Vorlage aus Ansbach wie gerufen.
(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)