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  • Redaktion

Gesetzgeber verschließt sich der Modernität: Datenschutz im vernetzten Auto immer noch ungeregelt


Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, macht mit ihren 13 Empfehlungen zum Datenschutz bei vernetzten Kraftfahrzeugen vom 01.06.2017 deutlich, was dem Smart Car datenschutzrechtlich noch fehlt.

Die wichtigsten Punkte: Es müsse erkennbar sein, welche Daten im Fahrzeug anfallen und auf welcher Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden. Zudem müsse eine Manipulation der von Sensoren gelieferten Daten ausgeschlossen sein. Gesetzliche Regelungen dazu stehen aus.

Automatisiertes Fahren geregelt

Inzwischen wissen wir, dass man trennen muss. Es gibt teilautomatisiertes Fahren (Fahrer muss dauerhaft überwachen), hochautomatisiertes Fahren (System zeigt an, wann Fahrer wieder selbst fahren muss), vollautomatisiertes Fahren (System führt auch allein in risikominimalem Zustand) und autonomes („fahrerloses“) Fahren (System steuert vollständig allein vom Start bis zum Ziel). Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die alsbald verkündet werden dürfte, kann das automatisierte Fahren bei uns rechtlich losgehen.

Datenschutz weitgehend ungeregelt

Datenschutzrechtlich regelt diese neue Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nur, dass der Fahrzeughalter die Positions- und Zeitangaben bei Wechsel der Steuerung von Handsteuerung auf automatisiert und umgekehrt herausgeben muss (§ 63a StVG n.F.). Es gilt: Hoch- oder vollautomatisiertes Fahren ist nur zulässig, wenn ganz klar ist, wann der Fahrer und wann das System das Kraftfahrzeug gesteuert hat.

Der Umgang mit dem Kraftfahrzeug- und damit im Zweifel personenbezogenen Daten aus den hunderten anderen Sensoren im Auto – bleibt bisher nur dem allgemeinen Datenschutzrecht unterworfen. Klare und spezielle Regelungen fehlen. Die 13 Empfehlungen der BfDI zum Datenschutz bei vernetzten Kraftfahrzeugen werden konkreter und prägnanter als bisherige Forderungen und sollten die Diskussion und Regelung voranbringen.

(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)


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